IN GEFAHRENBEREICHEN, VERBRENNUNGEN SIND BIS VERBOTEN 15 OKTOBER
Wir befinden uns bereits in Zeiten hoher Brandgefahr. deshalb, Die Junta de Andalucía hat das Verbrennen der Landwirtschaft in Gefahrenzonen bis zum nächsten verboten 15 Oktober. Dieses Verbot soll verhindern, dass Fahrlässigkeit zu diesem Zeitpunkt einen Waldbrand verursacht, aufgrund seiner meteorologischen Eigenschaften, Es besteht eine hohe Brandgefahr.
speziell, Einschränkungen betreffen die Verbrennung natürlicher Vegetation sowie land- und forstwirtschaftliche Rückstände. Auf die gleiche Weise, Es ist verboten, ein Feuer für die Zubereitung von Speisen anzuzünden, einschließlich der verschiedenen Campingbereiche oder Erholungsgebiete, die dafür ausgestattet sind. gleichermaßen, Die Nutzung von Kraftfahrzeugen ist durch Wälder und waldbeeinflusste Gebiete eingeschränkt.
Bearbeitung von Genehmigungen:
Außerhalb des Risikozeitraums, nämlich, von der 15 Oktober, Diejenigen, die an einer Art von Verbrennung interessiert sind, können dies bei der Genossenschaft beantragen, durch eines der beiden etablierten Verfahren:
1º- Wenn die Verbrennung von landwirtschaftlichen Rückständen auf einem Grundstück stattfinden soll, das weniger als liegt 400 Meter Waldhinterland (einschließlich Waldbestände, Flüsse, Streams, Weide, …) Es ist erforderlich, einen Antrag auf Genehmigung auszufüllen, um ihn dem Umweltministerium der Junta de Andalucía vorzulegen. Die Bearbeitung aller erforderlichen Unterlagen kann in den Büros von Los Remedios-Picasat erfolgen..
2º- Wenn es innerhalb eines Radius von keine Zone mit Waldeinfluss gibt 400 Meter um die Brennstelle herum ist es nicht mehr zwingend erforderlich, eine vorherige Mitteilung an die oben genannte zuständige Behörde zu senden.
außerdem, Die Monate Oktober und Mai gelten als mittlere Gefahr, und von November bis April Zeit geringer Gefahr, jeden Tag die brennenden Daten von 8:00 vom Morgen bis 18:00 Stunden. Wir erinnern uns auch daran, nach den Regeln der Konditionalität, verwies auf bewährte Praktiken auf dem Gebiet, Das Verbrennen von Stoppeln ist verboten.
Im Zweifelsfall können Sie sich an den technischen Dienst der Genossenschaft wenden.