Eine Reihe von Anforderungen muss erfüllt sein, um eine Subvention sammeln zu können
Um die erforderliche Bewegungsschwelle einzuhalten und die dazugehörige Schaf-Ziegen-Hilfe einziehen zu können, wird das Datum für die Zählung der Tierabgänge vom Betrieb als Zeitraum zwischen dem 1 Juni des Jahres 2017 und 31 Mai des Jahres 2018.
Es muss beachtet werden, dass es für diejenigen berechtigten Frauen berechnet wird, die anwesend sind 1 Januar im Verwertungscode des Inhabers, der die GAP für dieses Jahr beantragt. auch, Vor dem 1 Der März eines jeden Jahres ist erforderlich, um eine Volkszählungserklärung in der OCA der Tiere einzureichen, die bei anwesend sind 1 Januar des Antragsjahres. Diese Volkszählungserklärung ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Beihilfe einziehen zu können. Wenn die Volkszählungserklärung nicht abgegeben wird, wird die Beihilfe nicht berechnet, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Mindestanzahl der Frauen, die Anspruch auf die Beihilfe haben, beträgt 30 Schafe oder 10 Ziegen zu 1 Januar des Antragsjahres.
Eine Mindestschwelle für Tierbewegungen oder eine Mindestproduktion von Litern Milch muss eingehalten werden, um die Beihilfe sammeln zu können. Im Falle von Schafen wäre es 0,6 Lämmer pro berechtigter Frau oder 80 Liter Milch. Im Falle der Ziege wäre es 0,6 Kinder pro berechtigter Frau oder 200 Liter Milch.