NUR BEEINFLUSST BEGÜNSTIGTE, DIE WENIGER ALS VERDIENEN 1200 EUROS IN AID
Nach den geltenden Vorschriften, Ein Kleinbauer muss jährlich an seinem entsprechenden Programm teilnehmen, um die Beihilfe einziehen zu können, Wenn Sie dies in zwei aufeinander folgenden Kampagnen nicht tun, werden die Rechte entzogen.
Es wird davon ausgegangen, dass Sie am Kleinbauernprogramm teilnehmen, wenn Sie die GAP durchführen und eine Reihe von förderfähigen Hektar vor Ort festgelegt werden, mindestens gleich der Anzahl der in zugewiesenen Grundzahlungsansprüche 2015.
Bis 2017 In dieser letzten Anforderung gab es eine Toleranz: wenn der Unterschied zwischen den in 2015 und die in der Kampagne ermittelte Gesamtfläche war gleich oder kleiner als 0,1 Hektar und dieser Unterschied war kleiner oder gleich 20%, Die ermittelte Fläche wurde als gleich den in zugewiesenen Rechten angesehen 2015, Damit wird die geforderte Anforderung erfüllt.
Diese Toleranz wurde von der FEGA übernommen (Spanischer Agrargarantiefonds) als Ergebnis einer bestimmten Auslegung der Verordnung, Die Europäische Kommission hat jedoch bereits gewarnt, dass sie keinerlei Toleranz mehr zulassen wird. in 2016 und 2017 Es wird das Landwirtschaftsministerium sein, das die für diesen Fehler verhängte Geldbuße trägt. Aber für 2018 Toleranz verschwindet endgültig im Regime der Kleinbauern. deshalb, daran teilnehmen können, Die Begünstigten sind verpflichtet, einen bestimmten Bereich zu haben, der mindestens den in 2015.