Die Frist für die Einreichung von GAP-Anträgen hat bereits begonnen 2019, das beendet die 30 April. Vom Schließen bis 30 Mai Änderungen können vorgenommen werden. Ähnlich, Die Frist wird für die Vorwürfe gegenüber dem SIGPAC eröffnet, die bereits seit letztem Jahr gleichzeitig mit der Einzelanforderung und der Übermittlung von Basiszahlungsaufträgen durchgeführt wurden.
Wir erinnern uns an einige Aspekte der Vorschriften , sowie die Nachrichten, die sich direkt auf den Pflanzplan und die Betriebsführung auswirken:
- An der Oberfläche SIE (Ökologischer Interessenbereich) Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist verboten, entweder Ernte oder Brache / leer.
- Das Land, das für SIE brach liegen soll, kann keinerlei landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben (Landwirtschaft und Viehzucht) für sechs aufeinanderfolgende Monate ab 1 Januar 2019.
- Nach einer stickstofffixierenden Ernte kann kein Land mehr als brachliegendes / leeres SIE gezählt werden.
- Neue stickstofffixierende Kultur: Crotalaria Juncea.
- Proteinkulturen, die für die kommerzielle Saatgutproduktion bestimmt sind, können nicht gefördert werden.
- Neue Definition von Färse: weibliches Rind der Art Bos Taurus, ab dem Alter von acht Monaten und bis zu einem Maximum von 36 Monate, das hat noch nicht geboren.
- Aussehen der für die Verwertung verantwortlichen Person.
- Möglichkeit der Konsultation durch das Kataster der Ernteerklärungen zu den Grundstücken des Eigenbesitzes.
- Überwachungskontrollen (kontinuierliche Überwachung).