VOR DEM 1 IM MÄRZ MÜSSEN DIE DATEN IM O.C.A..
Wir erinnern alle Landwirte an die Verpflichtung zur Kommunikation, im regionalen Agraramt, Daten zur Volkszählung Ihrer Betriebe vor dem Tag 1 Marz.
Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Subventionen erhalten, wie im Fall der GAP-Hilfe, Es ist notwendig, die jährliche Volkszählungsmitteilung innerhalb des festgelegten Zeitraums einzuhalten