LIVESTOCK CENSUS UPDATE

Februar 10, 2015 | VIEH | 0 Kommentare

Die Volkszählungsdaten müssen vor dem 1 MARZ
Wir erinnern alle Landwirte an die Verpflichtung zur Kommunikation, in den Büros der Genossenschaft oder im regionalen Agraramt, Daten zur Volkszählung Ihrer Betriebe vor dem Tag 1 Marz.
Durchführung einer korrekten Politik in Bezug auf Tiergesundheit und Tierhaltung, Es ist notwendig, Viehbestände zu registrieren, wie in der nationalen und gemeinschaftlichen Gesetzgebung festgelegt, sowohl horizontal als auch sektoral. Das königliche Dekret 479/2004, von 26 Marz, richtet das allgemeine Register der Tierhaltungsbetriebe ein und regelt es (REGA), sowie die notwendigen Daten, um die Registrierungen der Tierhaltungsbetriebe in diesem durchzuführen.
Dieses königliche Dekret legt die Verpflichtung der Eigentümer von Tierfarmen fest, jährlich und immer vor dem 1 März eines jeden Jahres, Angabe der durchschnittlichen Volkszählung des Vorjahres oder der Volkszählung, die in den spezifischen Regulierungsbestimmungen der einzelnen Sektoren festgelegt ist, in der von der zuständigen Behörde festgelegten Weise.
In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, Es ist notwendig, die Volkszählung jedes Jahr in Bezug auf die folgenden Tierkategorien zu aktualisieren: Nichtzüchter weniger als 4 Monate, Nichtzüchter von vier bis zwölf Monaten, männliche Züchter und weibliche Züchter.
Grundvoraussetzung für den Erhalt von PAC-Zuschüssen: In diesem Sinne ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass bestimmte Tierhilfen wie die GAP-Hilfe erhalten werden müssen, Es ist notwendig, die jährliche Volkszählungsmitteilung einzuhalten, innerhalb des festgelegten Zeitraums.
Wenn diese Volkszählungen nicht mitgeteilt werden, kann ein Landwirt nicht von der einmaligen Beihilfe profitieren, da es eine zwingende Anforderung ist und von den Gemeinschaftsvorschriften verlangt wird.

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