Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet 17 VON SEPTEMBER
Das Amtsblatt der Junta de Andalucía (FARBE) hat die Verordnung veröffentlicht, mit der die Regulierungsgrundlagen für die Gewährung von Beihilfen zur Gründung von Unternehmen für Junglandwirte genehmigt werden, und fordert dazu auf 2015.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am nächsten Tag 17 September 2015.
Diese Anreize, deren Menge wird zwischen schwingen 30.000 Grund Euro pro Installation a 70.000 Euro abhängig von der Schaffung oder Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen und der Größe des Geschäftsplans, werden vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für ländliche Entwicklung finanziert (EAFRD), die Allgemeine Staatsverwaltung und die Junta de Andalucía.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERHALTUNG DER GEWÄHRUNG
Natürliche Personen zum Zeitpunkt des Antrags auf Unterstützung:
ein) Alter: Zwischen 18-40 Jahre alt, inklusive.
b) Der Installationsprozess wurde vor dem Einreichungsdatum des Beihilfeantrags gestartet.
c) Besitzen Sie professionelle Ausbildung und Fähigkeiten.
d) Präsentieren Sie einen technisch und wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsplan für die erste Installation auf einem Bauernhof. Der Antragsteller muss sich zum ersten Mal als Eigentümer in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen. Der eingereichte Geschäftsplan kann später nicht mehr geändert werden.
Der Zustand des aktiven Landwirts muss innerhalb eines Zeitraums von maximal achtzehn Monaten ab dem Datum der ersten Installation erreicht werden.
Betrag und Art der Hilfe
Höchstbetrag der Subvention: 70.000 Euro.
Die Installationshilfe kann aus einer Installationsprämie oder einer Installationsprämie zuzüglich eines Zinszuschusses bestehen..
Mit dem Ziel, Junglandwirten zu helfen, sich der landwirtschaftlichen oder tierischen Tätigkeit anzuschließen, Die technischen Dienste der Genossenschaft werden die notwendigen Ratschläge geben, die Bearbeitung der Beihilfe sowie die anschließende Weiterverfolgung der Akte.